Dürfen Betriebe Corona-Selbsttestungen dokumentieren?
Selbstverständlich setzt die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung den Datenschutz nicht außer Kraft. Gerade Gesundheitsdaten unterliegen nach Art. 9 DSGVO einem besonderen Schutz. Ob Betriebe dennoch Corona-Selbsttestungen dokumentieren dürfen, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Dabei kommt es darauf an, was genau zu welchem Zweck dokumentiert wird und ob MitarbeiterInnen in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einwilligen.
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